Die Oberstufe am Leibniz-Gymnasium
Das Leibniz-Gymnasium bietet in der Oberstufe folgende Profile an:
- Englisch
- Geschichte
- Geographie
- Physik
Die Profilwahl erfolgt in der 9. Klasse (G8) bzw. in der 10. Klasse (G9).
Im Februar findet am Leibniz-Gymnasium jedes Jahr eine Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern statt. Dort informieren wir im Detail über die Profile, über die Wahlmöglichkeiten für weitere Fächer und über die besonderen Angebote unserer Schule. Den genauen Termin können Sie auf unserer Homepage finden.
Für die jetzigen Klassenstufen Q1 und Q2 ist der Unterricht nach diesem Plan gestaltet. Für diese Schülerinnen und Schüler gelten folgende Anforderungen für das Abitur bzw. für den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die man am Ende von Q1 erreicht hat.
Die Organisation der Oberstufe unterliegt den Regelungen der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und die Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Rechtsverbindlich ist die aktuelle Fassung vom 23. Oktober 2021. (OAPVO)
Diese neue Verordnung gilt seit dem Sommer 2022. In drei Bereichen gibt es hier im Vergleich zur alten Oberstufe Änderungen: Im E-Jahrgang gibt es das Fach Berufliche Orientierung. Bei den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache können die Schülerinnen und Schüler am Ende des E-Jahrgangs entscheiden, welche zwei Fächer sie vertieft (d.h. fünfstündig und schriftliches Abitur) und welches Fach sie nur auf grundliegendem Niveau (d.h. dreistündig und für das mündliche Abitur wählbar) belegen. Die dritte große Neuerung ist die Einführung eines Profilseminars, in dem fächerübergreifend und in Projekten das jeweilige Profil vertieft werden soll. Ausführliche Informationen zu den Neuerungen dazu finden Sie in einer Broschüre des Landes, die sie auf der Homepage des Bildungsministeriums finden.
Am Leibniz-Gymnasium werden weiterhin die oben genannten Profile unterrichtet. Eine Übersicht über die Stundenverteilung in den einzelnen Profilen haben Sie hier. Ob weitere Fächer (z.B. eine dritte Fremdsprache im Sprachprofil) freiwillig belegt werden können, hängt von dem Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler und von der Personalsituation ab. Gleiches gilt für Sporttheorie als Voraussetzung für Sport als mündliches Prüfungsfach.
Notwendige Voraussetzung für den gewünschten schulischen Erfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Für Versäumnisse gelten folgende Regelungen:
Sind Fehlzeiten absehbar (Arzttermine, Führerscheinprüfung o. ä.), ist zuvor ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
Alle anderen Fehlzeiten sind bei der Klassenleitung zu entschuldigen. Dies geschieht unmittelbar im Anschluss an die Fehlzeit, spätestens am dritten Tag der Erkrankung.
Für die Entschuldigungen gibt es im Sekretariat oder auf der Homepage ein Formular, das zunächst – ggf. unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung – der Klassenlehrkraft zum Abzeichnen vorgelegt wird, und danach den einzelnen Fachlehrkräften. Im Anschluss wird das Formular der Klassenlehrkraft ausgehändigt. Für zusammenhängende Zeiträume kann die Anzahl der Fehlstunden eines Fachs addiert werden.
In Einzelfällen (z. B. dem wiederholten Versäumen von Klassenarbeiten) kann angeordnet werden, dass bereits mit dem ersten Fehltag wegen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Kommt es gehäuft zu Verspätungen, so kann dies mit einer schriftlichen Missbilligung geahndet werden.
Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, so gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die entsprechenden Stunden mit 00 Punkten bewertet werden. (siehe § 12 OAPVO). Im Extremfall (20 unentschuldigte Fehlstunden innerhalb von 30 Kalendertagen) kann ein Schüler oder eine Schülerin laut § 19 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen werden.
Frau C. Lindow, Leiterin der Oberstufe