Die Oberstufe am Leibniz-Gymnasium

Das Leibniz-Gymnasium bietet in der Oberstufe folgende Profile an:

  • Englisch
  • Geschichte
  • Geographie
  • Physik

Die Profilwahl erfolgt in der 9. Klasse (G8) bzw. in der 10. Klasse (G9).  

Im Februar findet am Leibniz-Gymnasium jedes Jahr eine Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern statt. Dort informieren wir im Detail über die Profile, über die Wahlmöglichkeiten für weitere Fächer und über die besonderen Angebote unserer Schule. Den genauen Termin können Sie auf unserer Homepage finden.

Für die jetzigen Klassenstufen Q1 und Q2 ist der Unterricht nach diesem Plan gestaltet.  Für diese Schülerinnen und Schüler gelten folgende Anforderungen für das Abitur bzw. für den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die man am Ende von Q1 erreicht hat.

Die Organisation der Oberstufe unterliegt den Regelungen der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und die Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Rechtsverbindlich ist die aktuelle Fassung vom 23. Oktober 2021. (OAPVO)

Diese neue Verordnung gilt seit dem Sommer 2022. In drei Bereichen gibt es hier im Vergleich zur alten Oberstufe Änderungen: Im E-Jahrgang gibt es das Fach Berufliche Orientierung. Bei den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache können die Schülerinnen und Schüler am Ende des E-Jahrgangs entscheiden, welche zwei Fächer sie vertieft (d.h. fünfstündig und schriftliches Abitur) und welches Fach sie nur auf grundliegendem Niveau (d.h. dreistündig und für das mündliche Abitur wählbar) belegen. Die dritte große Neuerung ist die Einführung eines Profilseminars, in dem fächerübergreifend und in Projekten das jeweilige Profil vertieft werden soll. Ausführliche Informationen zu den Neuerungen dazu finden Sie in einer Broschüre des Landes, die sie auf der Homepage des Bildungsministeriums finden.  

Am Leibniz-Gymnasium werden weiterhin die oben genannten Profile unterrichtet. Eine Übersicht über die Stundenverteilung in den einzelnen Profilen haben Sie hier. Ob weitere Fächer (z.B. eine dritte Fremdsprache im Sprachprofil) freiwillig belegt werden können, hängt von dem Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler und von der Personalsituation ab. Gleiches gilt für Sporttheorie als Voraussetzung für Sport als mündliches Prüfungsfach.

Notwendige Voraussetzung für den gewünschten schulischen Erfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Für Versäumnisse gelten folgende Regelungen:

Sind Fehlzeiten absehbar (Arzttermine, Führerscheinprüfung o. ä.), ist zuvor ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.

Alle anderen Fehlzeiten sind bei der Klassenleitung zu entschuldigen. Dies geschieht unmittelbar im Anschluss an die Fehlzeit, spätestens am dritten Tag der Erkrankung.

Für die Entschuldigungen gibt es im Sekretariat oder auf der Homepage ein Formular, das zunächst – ggf. unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung – der Klassenlehrkraft zum Abzeichnen vorgelegt wird, und danach den einzelnen Fachlehrkräften. Im Anschluss wird das Formular der Klassenlehrkraft ausgehändigt. Für zusammenhängende Zeiträume kann die Anzahl der Fehlstunden eines Fachs addiert werden.

In Einzelfällen (z. B. dem wiederholten Versäumen von Klassenarbeiten) kann angeordnet werden, dass bereits mit dem ersten Fehltag wegen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Kommt es gehäuft zu Verspätungen, so kann dies mit einer schriftlichen Missbilligung geahndet werden.

Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, so gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die entsprechenden Stunden mit 00 Punkten bewertet werden. (siehe § 12 OAPVO). Im Extremfall (20 unentschuldigte Fehlstunden innerhalb von 30 Kalendertagen) kann ein Schüler oder eine Schülerin laut § 19 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen werden.

 

Frau C. Lindow, Leiterin der Oberstufe

Besondere Lernleistung

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Besonders interessierte und qualifizierte Schülerinnen und Schüler können über die Dauer eines Jahres in der Oberstufe eine besondere Lernleistung erarbeiten. Die Bewertung kann dann entweder als eine Semesterleistung oder als fünftes Prüfungsfach in die Berechnung der Abiturqualifikation eingebracht werden. Themen und Fristen werden mit der betreuenden Lehrkraft, dem Leiter der Oberstufe und – gegebenenfalls – mit einer beteiligten Hochschullehrkraft abgesprochen.

Näheres ist in §18OAPVO (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung) geregelt.

Frau C. Lindow, Leiterin der Oberstufe

 

 

Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAPVO)

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Die Organisation der Oberstufe unterliegt den Regelungen der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und die Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.

Dort ist neben den verpflichtend einzubringenden Halbjahresleistungen das Berechnungsverfahren für die Gesamtqualifikation und die Abitur-Durchschnittsnote beschrieben.

Rechtsverbindlich für Schüler:innen, die bis zum Schuljahr 2022/2023 Abitur machen, ist zurzeit die aktuelle Fassung vom 2. Juli 2018.

Für die Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 in die Oberstufe kommen, gilt eine neue Oberstufenverordnung, die Sie hier finden können.  

 

Frau C. Lindow, Leiterin der Oberstufe

  • „Ich würde es anderen Schülern und Schülerinnen empfehlen, da das Leibniz der perfekte Ort ist, um gemeinsam viele schöne Augenblicke zu erleben."

    (Ole, Q1)
  • „Die kurzen Tage ohne Nachmittagsunterricht finde ich super."

    (Stefan, Kl. 9)
  • „Das Leibniz ist sehr hilfreich und auch die beste Schule der Welt."

    (Peer, Kl. 6)
  • „Ein bisschen Keks steckt in jedem von uns."

    (Joon, Kl. 9)
  • „Ich finde besonders schön, dass die Pausenhalle so gemütlich ist."

    (Ida, Kl.6)
  • „Für mich bedeutet ‚Wir sind Leibniz‘, dass niemand ausgeschlossen wird."

    (Pia, Q1)
  • „Unsere guten Lehrer sind immer darauf aus, aus uns selbstständige Erwachsene zu machen."

    (Svea, Q1)
  • „Ich mag besonders gerne die Fachräume."

    (Jakob, Kl.6)
  • „Das Bistro ist genial."

    (Herr M. Rehbein, Lehrer)
  • „Es ist nicht zu leicht und nicht zu schwer."

    (Filip, Kl.6)
  • „Jeder Schüler wird so gut gefördert wie möglich und wir haben viele Möglichkeiten, uns zu entfalten."

    (Linda, Kl.9)
  • „Ich schätze die gemeinschaftlichen Aktionen, die einem ans Herz gewachsen sind: Skifahrt, Adventsbasar, Sponsorenlauf."

    (Laurin, Q1)
  • „Diese Schule ist gewachsen, sie ist wie ein Dorf für mich."

    (Herr M. Kunau, Lehrer)