Schulordnung
Hausordnung/Schulregeln am Leibniz-Gymnasium in Bad Schwartau
Wenn viele Menschen zusammen leben und arbeiten, erleichtern klare Regeln das Miteinander. Diese Regeln sollen mithelfen, eine gute Lernatmosphäre an unserer Schule zu schaffen. Der respektvolle, freundliche und rücksichtsvolle Umgang miteinander ist die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Schulgemeinschaft. Die sorgsame und pflegliche Nutzung aller Räume und Einrichtungsgegenstände ist selbstverständlich.
1. Aufenthalt während der Unterrichtszeit
Um die Aufsichtspflicht gewährleisten zu können,
- dürfen Schülerinnen und Schüler (Klasse 5-9) das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht verlassen
- verlassen alle Schülerinnen und Schüler (Klasse 5-9) in den großen Pausen die Klassenräume und Flure
- stehen in Freistunden nur die Pausenhalle zur ruhigen Beschäftigung und der Spielplatz zur Verfügung.
2. Nutzung von Smartphones
Folgende Regelungen werden getroffen, um die missbräuchliche oder überflüssige Nutzung der Geräte auszuschließen bzw. einzuschränken:
- Smartphones werden im Unterricht ausschließlich für unterrichtliche Zwecke und nur nach Absprache mit der Lehrkraft eingesetzt.
- Für die Klassen 5-9 gilt, dass die Nutzung des Smartphones ausschließlich zum Telefonieren und Senden von Nachrichten nur im Bereich der Hausmeisterloge und den Fahrradständern erlaubt ist.
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Handy für Mitteilungen, Recherche und das Hören von Musik mit Kopfhörern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nutzen. Für das Telefonieren gilt aber die Regelung für die Klassen 5-9.
- Das Erstellen von Ton-, Foto- und Videoaufnahmen ist auf dem Schulgelände verboten.
3. Sauberkeit
Wir alle sind verantwortlich für die Sauberkeit in der Schule. Jeder entsorgt seinen Müll und hilft mit, den Klassen-/Unterrichtsraum sauber zu halten. Die Pausenhalle wird von eingeteilten Schülergruppen zu festgelegten Zeitpunkten sauber gemacht.
4. Das bestehende Rauch- und Alkoholverbot ist in § 4 Absatz 8 des Schulgesetzes geregelt.
5. Sicherheit
Ballspiele sind auf den Höfen erwünscht (Tennis- oder Softball), das Werfen mit harten Gegenständen und Schneebällen ist untersagt. Grundsätzlich verhält sich jeder so, dass er weder sich noch andere gefährdet. Wer diese Grundsätze und Regeln missachtet, wird mit pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz § 25 rechnen müssen.
gez. Dr. J. Matlok, OStD Bad Schwartau, Fassung vom 09.06.2016